Welche Verträge ich für Sie bearbeitees
Unternehmensverträge sind so vielfältig wie das Wirtschaftsleben selbst.
Die Kanzlei Simone Helm berät Sie bei allen gängigen Vertragstypen im B2B-Bereich – von der ersten Verhandlung bis zur notariellen Beurkundung, falls erforderlich.
Lieferverträge
Einkaufs- und Lieferbedingungen, Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen.
Werk- und Dienstverträge
Werkverträge, Abnahme, Mängelrechte, Vergütungsregelungen, Leistungsbeschreibungen, Abgrenzung zum Dienstvertrag;
Dienstleistungsverträge, Beraterverträge.
Kooperations- und Vertriebsverträge
Joint-Venture-Vereinbarungen, Vertriebskooperationen, Franchiseverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) und Handelsvertreterverträge.
Rahmenverträge
Langfristige Geschäftsbeziehungen rechtlich absichern: Dauerschuldverhältnisse, Laufzeiten, Kündigungsrechte.
Zwei Wege, ein Ziel:
Vertrag prüfen oder neu gestalten, was ist wann sinnvoll?
Nicht jeder Fall erfordert einen komplett neuen Vertrag. Die Kanzlei Simone Helm bietet beides und berät Sie, welcher Weg für Ihre Situation der richtige ist.
Vertrag prüfen lassen
Sie erhalten einen fertigen Vertrag vom Vertragspartner und möchten wissen, was darin steckt: Welche Klauseln benachteiligen Sie? Wo liegen Haftungsfallen? Was fehlt? Rechtsanwältin Helm analysiert den Vertrag und gibt Ihnen eine klare Einschätzung mit konkreten Änderungsvorschlägen, die Sie in die Verhandlung mitnehmen.
Vertrag neu gestalten
Sie möchten eigene Vertragsunterlagen aufbauen oder bestehende Muster professionalisieren. Wir entwickeln mit Ihnen einen Vertrag, der Ihre Leistung klar beschreibt, Ihre Haftung begrenzt und im Streitfall trägt. Von der einfachen Einzelklausel bis zum vollständigen Vertragswerk.
FAQ HÄUFIGE FRAGEN
Was Unternehmer zum Vertragsrecht fragen
Was kostet es, einen Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen?
Das hängt vom Umfang des Vertrages und dem wirtschaftlichen Wert des Geschäfts ab. Bei einfacheren Verträgen bis 10 Seiten lassen wir den Rahmen zu Beginn transparent besprechen. Viele Mandanten entscheiden sich für ein vereinbartes Pauschalhonorar, das schafft Planungssicherheit.
Kann ich einen Vertrag ablehnen, den mir mein Auftraggeber schickt?
Selbstverständlich. Im B2B-Bereich ist Vertragsfreiheit der Grundsatz – beide Seiten verhandeln auf Augenhöhe. Ich zeige Ihnen, welche Klauseln verhandelbar sind und wie Sie Änderungen souverän kommunizieren, ohne die Geschäftsbeziehung zu gefährden.
Ist ein mündlicher Vertrag zwischen Unternehmen gültig?
Grundsätzlich ja, aber er ist schwer zu beweisen. Gerade im B2B-Bereich empfehlen ich dringend, alle wesentlichen Abreden schriftlich festzuhalten. Im Streitfall gilt: wer nichts nachweisen kann, verliert meist.
Wann brauche ich als Selbstständiger eigene AGB?
Sobald Sie regelmäßig gleichartige Leistungen anbieten, sind eigene AGB sinnvoll. Sie definieren Ihre Leistungsgrenzen, Haftung, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt, ohne dass Sie bei jedem Auftrag neu verhandeln müssen. Ich berate auch hierzu auf der Seite zu AGB & Datenschutz.
Was passiert, wenn beide Seiten ihre eigenen AGB einbringen?
Das ist der sogenannte „Battle of Forms" – ein häufiges Problem im Einkauf. Welche AGB letztlich gelten, hängt davon ab, wer wann wie widersprochen hat. Ich gestalte Ihre AGB so, dass Ihre Bedingungen im Zweifel Vorrang haben.
Beraten Sie auch bei internationalen Verträgen?
Ja. Insbesondere bei Verträgen mit Partnern in der EU und im DACH-Raum. Ich kläre, welches Recht gilt, welcher Gerichtsstand vereinbart werden sollte und ob ein Schiedsverfahren sinnvoller ist als der ordentliche Rechtsweg.
