Honorar

Honorar


Grundlagen der Anwaltsvergütung - Was kostet ein Vertragsrechtsanwalt?

Als spezialisierte Rechtsanwältin im Bereich B2B Rechtsberatung für Unternehmen in Bamberg, versteht Rechtsanwältin Simone Helm die Bedeutung von Klarheit und Vorhersehbarkeit in der Honorargestaltung. Frau Helms Honorarstruktur ist darauf ausgelegt, Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden und gleichzeitig die höchste Qualität der Beratung zu gewährleisten. Die Rechtsdienstleistungen werden vornehmlich im vor- und außergerichtlichen Bereich erbracht und das Honorar im Regelfall in einer individuellen Vergütungsvereinbarung festgelegt.


Ab der ersten Beratung sind Ihre Informationen und Unterlagen bei Frau Rechtsanwältin Helm in vertrauenswürdigen Händen. Die Einhaltung ihrer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nimmt Frau Helm nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern als fundamentales Prinzip ihrer beruflichen Ethik sehr ernst.


Kostenloses Erstgespräch: Zur Ermittlung Ihres individuellen Beratungsbedarf, bietet Frau Rechtsanwältin Helm ein kostenloses Erstgespräch von bis zu 15 Minuten an. Dies ermöglicht einen ersten Überblick über Ihr Anliegen und Frau Helms Unterstützung.


Erstberatung: Für eine umfassende erste Einschätzung ihres Anliegens bietet Frau Rechtsanwältin Helm eine Erstberatung an, die in der Regel 30-60 Minuten dauert. Diese ist für einen Betrag von 190 € (zzgl. Auslagenpauschale 20 € und 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer) erhältlich. In dieser Zeit erörtern wir den rechtlichen Rahmen Ihres Anliegens und skizzieren mögliche Strategien. Zur Vorbereitung erhalten Sie von Frau Rechtsanwältin Simone Helm einen zu Ihrem Anliegen passenden Fragebogen.


Vergütungsvereinbarung nach Stundensatz und Aufwand: Für weiterführende Beratungsleistungen, z.B. die Erstellung oder die Überarbeitung von Dokumenten, beträgt der Stundensatz von Frau Rechtsanwältin Simone Helm 285 € (zzgl. Auslagenpauschale 20 € und 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer). Dieser Tarif reflektiert die hohe Qualität und Spezialisierung Frau Helms Beratung, die auf jahrelanger Erfahrung und fundiertem rechtlichem Fachwissen beruht. Für Wirtschaftsunternehmen bietet diese Kostentransparenz eine gute Vergleichsbasis zu anderen Kanzleien.


Pauschalvergütungsvereinbarung: Versteht sich aus dem Erstgespräch, der Erstberatung oder im Verlauf der Zusammenarbeit, dass Ihr Anliegen mit einem überschaubaren Arbeitsaufwand zu bewältigen ist, so wird Ihnen Frau Rechtsanwältin Simone Helm gerne die Vereinbarung eines Pauschalbetrages für die rechtlichen Dienstleistungen anbieten.

Bei dieser Schätzung, welche neben dem Umfang des Anliegens auch die Komplexität, die Bedeutung der Angelegenheit sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten betrachtet, übernimmt Rechtsanwältin Simone Helm das Risiko einer unvorhersehbaren Honorarhöhe.


Es bleibt anzumerken, dass ein Teil der Rechtsanwaltskosten im B2B-Bereich oft steuerlich absetzbar ist, was zu einer effektiven Kostenreduktion führen kann. Die Anwaltsvergütung kann u.U. bei geschäftlicher Inanspruchnahme als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten betrachtet werden.


Im Falle einer Mandatierung ohne eine der oben genannten Vereinbarungen richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).


Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung für ein kostenloses Erstgespräch oder einer Erstberatung kontaktieren Sie Frau Rechtsanwältin  Helm gerne über das Kontaktformular, eine E-Mail oder telefonisch.

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